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Antworten zur Vater-Kind-Kur

Hier findest du Antworten auf Fragen, die uns oft erreichen – nützliche Infos inklusive.

Natürlich beantworten wir deine Fragen zur Vater-Kind-Kur gerne auch persönlich und vertraulich. Du kannst jederzeit Kontakt mit uns aufnehmen.

Vater-Kind-Kur FAQ

Worum geht es bei einer Vater-Kind-Kur und wie lange dauert sie?

Eine Vater-Kind-Kur dauert normalerweise drei Wochen.

Die Kur ist maßgeschneidert für Väter und ihre Kinder. Im Mittelpunkt stehen die Förderung und die Wiederherstellung der Gesundheit sowie die Vorsorge. Mit individuellen Therapieangeboten werden gesundheitliche Störungen und Erkrankungen behandelt, denen hohe persönliche Beanspruchungen zugrunde liegen.

Die Inhalte der Kur reichen von medizinischen Behandlungen über Entspannungsangebote, die psychologische Beratung bis hin zu kindgerechten Angeboten und vielem mehr. Jeder Mensch ist anders. Entsprechend vielfältig sind die Angebote.

Unter welchen Voraussetzungen kann ich eine Vater-Kind-Kur bekommen?

Eine Vater-Kind-Kur kannst du bekommen, wenn du gesundheitliche Probleme hast, die auf starke Belastungen zurückgehen. Weil sich hohe Beanspruchungen verschiedenartig bemerkbar machen, ist das Gespräch mit deinem Arzt der erste Schritt. Er wird feststellen, inwieweit eine Vater-Kind-Kur das Richtige für dich ist. Sobald er dir ein entsprechendes Attest ausgestellt hat, kannst du den Kurantrag bei der Krankenkasse einreichen. Gerne helfen wir dir beim Antrag oder dein Arzt tut es.

Wer entscheidet über meine Kur?

Für deine Vater-Kind-Kur sind zwei Schlüsselpunkte wichtig. Zuerst benötigst du ein Attest deines Arztes. Liegt das Attest vor, geht’s weiter mit dem Kurantrag, den du bei deiner Krankenkasse stellst. Beim Kurantrag können wir dich unterstützen oder dein Arzt tut es. Sobald deine Krankenkasse den Antrag genehmigt hat, steht deiner Kur in der Klinik deiner Wahl nichts mehr im Wege. Wird dein Antrag wider Erwarten abgelehnt, lohnt es sich Widerspruch einzulegen. Auch dabei unterstützen wir dich.

Wird die Kurklinik vorgeschrieben oder habe ich freie Wahl?

Kurz gesagt: Du kannst deine Kurklinik frei wählen. Bedingung ist, dass die Klinik deiner Wahl alle Bedingungen erfüllt. Mit unseren Kliniken kannst du dich in Sicherheit wiegen. Sie erfüllen alle gesetzlichen Vorgaben, bieten nachweisbar die geeigneten Bedingungen für die Behandlung der ausgewiesenen gesundheitlichen Störungen, sie sind zertifiziert und erfüllen alle geforderten Qualitätsmerkmale. Des Weiteren gibt es die erforderlichen Versorgungs- und Belegungsverträge zwischen unseren Kliniken und den Krankenkassen.

Du kannst also voll von deinem Wunsch- und Wahlrecht Gebrauch machen, dass dir gemäß des Sozialgesetzbuches (§8 SGB IX) zusteht.

Kann mehr als ein Kind mit zur Kur?

Einfache Antwort: ja. Wenn es während der Zeit der Kur keine Betreuungsmöglichkeit für Kinder daheim gibt und die Kinder im Alter zwischen sechs Monaten und 12 Jahren sind. In besonderen Fällen können Kinder auch bis zu 14 Jahren alt sein. Unsere Kurkliniken verfügen über geeignete Angebote und Bedingungen für Kinder sämtlicher Altersgruppen.

Können auch Kinder in der Kur behandelt werden?

Ja, auch Kinder werden gezielt behandelt, wenn Erkrankungen oder gesundheitliche Störungen vorliegen. Seien sie körperlicher oder psychischer Natur. Ebenso wie für Väter wird dann ein ärztliches Attest benötigt.

Kostet mich eine Vater-Kind-Kur etwas?

Die Vater-Kind-Kur kostet dich nichts. Deine Krankenkasse trägt die Kosten. Zwar gibt es einen gesetzlichen Eigenanteil von derzeit 10,- € täglich. Aber hiervon kannst du dich befreien lassen, wenn die Bedingungen dafür vorliegen. Oder der Betrag kann gemindert werden. Keine Sorge: Auch beim Antrag auf Befreiung vom Eigenanteil oder der Reduzierung des Betrages unterstützen wir dich. Auch deine Reisekosten werden zum größten Teil übernommen. Hier liegt der Eigenanteil zwischen 5,- und 10,- € pro Person und Fahrt. Für Kinder sind generell keinerlei Zuzahlungen nötig.

Werden mir Urlaubstage für die Vater-Kind-Kur angerechnet?

Du musst dir keinen Urlaub für deine Kur nehmen. Ebenfalls wird der Lohn fortgezahlt. Du hast in keinem Fall Einbußen.

Wie oft kann ich eine Vater-Kind-Kur machen?

Wenn die medizinischen Bedingungen gegeben sind, du also ein ärztliches Attest hast, kannst du alle vier Jahre eine Vater-Kind-Kur machen und einen Kurantrag stellen. Der Vier-Jahres-Zeitraum kann verkürzt werden, wenn es Gründe dafür gibt.

Kontakt

Bist du an einer Vater-Kind-Kur interessiert? Dann freuen wir uns auf den Kontakt mit dir und deinem Kind.

Du kannst in jedem Fall das Kontaktformular ausfüllen. Ganz gleich, ob du demnächst einen Antrag stellen möchtest, deine Kur schon genehmigt ist oder eventuell abgelehnt wurde. Du bekommst schnell Rückmeldung von uns.